Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zu den KI-Tutoraten, für teilnehmende Studierende und für Studierende, die als Tutorinnen und Tutoren mitwirken möchten.
Für Teilnehmende
Bekomme ich ECTS-Punkte?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig und wird nicht mit ECTS angerechnet.
Brauche ich Vorkenntnisse in KI?
Nein. Die Tutorate setzen beim aktuellen Vorlesungsstoff an und vermitteln den kompetenten Umgang von Grund auf.
Welche Tools nutze ich?
Auf der Assessmentstufe arbeiten Sie mit den allgemein verfügbaren Anwendungen, zu denen Sie in der Regel bereits Zugang haben (zum Beispiel ChatGPT, Claude oder Gemini). Die Angaben zu den Tools im Master-Tageskurs folgen, sobald dessen Konzeption abgeschlossen ist.
Weitere Angaben für Teilnehmende
Für Tutorinnen und Tutoren
Aufgabe und Rolle
Muss ich eigene Kursinhalte vorbereiten?
Nein. Alle Materialien werden zentral erstellt und Ihnen als fertiges Paket zur Verfügung gestellt. Ihre Rolle ist moderierend.
Betreue ich eine Gruppe allein?
Ja. Eine Tutorin oder ein Tutor führt eine Gruppe von 12–15 Studierenden durch beide Halbtage, mit einem vollständig vorbereiteten Material- und Moderationspaket.
Was mache ich, wenn eine Frage kommt, die ich nicht beantworten kann?
Sie verweisen auf die Kursleitung. Zu Ihrer Rolle gehört ausdrücklich nicht, juristische Fachfragen zu beantworten, die über die Musterlösung hinausgehen. Das ist keine Notlösung, sondern die vorgesehene Arbeitsteilung.
Habe ich während der Selbstlernphase Aufgaben?
Nein. Zwischen den beiden Halbtagen arbeiten die Teilnehmenden selbständig. Eine Betreuungs- oder Erreichbarkeitspflicht besteht für Sie nicht.
Zeitaufwand und Vergütung
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Vergütet werden 8 Stunden je Tutorat, also 4 Stunden je Halbtag. Darin sind die rund 3.5 Stunden Durchführung sowie Vor- und Nachbereitung enthalten. Das Material erhalten Sie moderationsfertig, und der Ablauf wird in der Einführungsschulung einmal vollständig durchgespielt. Die verbindliche Einführungsschulung findet am Montag, 28. September 2026, ab 17.15 Uhr statt. Sie wird zusätzlich vergütet, und zwar einmalig, unabhängig davon, wie viele Tutorate Sie übernehmen.
Wie hoch ist die Vergütung?
Die Anstellung erfolgt im Stundenlohn als Hilfsassistenz. Massgebend sind die Ansätze der Universität Zürich nach der Personalverordnung der Universität Zürich in der geltenden Fassung.
Wann finden die Tutorate statt?
Zwischen Oktober und Dezember 2026. Im Bewerbungsformular geben Sie an, an welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten Sie verfügbar sind und ob im Zeitraum Sperrzeiten bestehen. Die Einsatzplanung richtet sich danach.
Kann ich nur ein einziges Tutorat übernehmen?
Ja. Sie geben im Formular an, wie viele Sie übernehmen können; möglich sind eins bis fünf. Ein Tutorat umfasst stets beide Halbtage derselben Gruppe, weil der zweite auf dem ersten aufbaut.
Ich kann mich nicht regelmässig binden, würde aber einspringen. Geht das?
Ja. Im Formular können Sie sich als Vertretung für einzelne Halbtage melden.
Voraussetzungen
Sind Doktorierende angesprochen?
Nein. Gesucht sind immatrikulierte Studierende der RWF im Bachelor (ab dem 4. Fachsemester) oder im Master. Doktorierende und Personen mit bereits abgeschlossenem MLaw sind für diese Ausschreibung nicht angesprochen.
Weshalb erst ab dem 4. Fachsemester?
Weil die Tutorate mit dem Stoff der Module Öffentliches Recht I und Privatrecht I arbeiten und für beide eine Note von 4.5 oder besser vorausgesetzt wird. Vor dem 4. Fachsemester können diese Module regulär nicht abgeschlossen sein.
Ich habe meinen Bachelor an einer anderen Universität erworben. Erfülle ich die Notenanforderung?
Massgebend sind die Grundlagenmodule des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Bringen Sie einen auswärtigen Abschluss mit, reichen Sie Ihre Leistungsübersicht ein; die Kursleitung beurteilt die Gleichwertigkeit.
Bewerbung und Auswahl
Welche Fragen enthält das Bewerbungsformular?
Neben Angaben zu Person, Studium und Verfügbarkeit sind drei inhaltliche Fragen zu beantworten: welche KI-Tools Sie nutzen, wofür und wie häufig; eine konkrete Situation, in der Sie ein Sprachmodell für eine juristische Aufgabe genutzt haben, mit dem, was funktioniert hat und was nicht; und worin die Problematik unreflektierter KI-Nutzung im Studium liegt. Ein Motivationsschreiben ist nicht nötig.
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Die Kursleitung sichtet die Bewerbungen nach einem festen Bewertungsraster; das Vizedekanat bestätigt die Entscheide. In Grenzfällen führen wir ein kurzes Gespräch von etwa 15 Minuten. Eine Rückmeldung erhalten Sie bis Ende August 2026.
Was geschieht mit meinen Unterlagen?
Zugriff haben die Kursleitung und das Vizedekanat. Kommt keine Anstellung zustande, werden Ihre Angaben nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung zur Bewerbung.
Kann ich auch im Frühjahrssemester 2027 mitwirken?
Die Master-Tageskurse werden separat ausgeschrieben. Im Bewerbungsformular können Sie unverbindliches Interesse angeben.